An die von uns vermittelten Experten stellen wir höchste Ansprüche, um Ihre Begutachtung erfolgreich durchführen zu können. Neben fachlich-inhaltlichen Aspekten haben wir auch Kriterien für die Mitarbeit sowie zur Vermeidung der Befangenheit definiert und legen diese vor eine Vermittlung an Sie an:
Unsere Gutachter haben Kompetenzen
- Kenntnis der relevanten Richtlinien zur Programm-, System- und institutionellen Akkreditierung
- in der Bewertung des Aspektes der Studierbarkeit von Studiengängen
- im Verständnis von Qualitätssicherungsmechanismen
- in der notwendigen fachlichen Ausgestaltung von Studiengängen zur Erreichung von übergeordneten Qualifikationszielen
- in der Bewertung von Studienplänen
- kennen den Qualitätsbegriff im Hochschulkontext
- haben Kenntnisse von Instrumenten und Methoden des Qualitätsmanagements
- kennen und können Möglichkeit der vergleichenden und spezifischen Bewertung von Instrumenten und Methoden des Qualitätsmanagements anwenden
- können Auswirkungen der Qualitätsmanagementsprozesse beurteilen
- sind aufgeschlossen für Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses
- haben bereits Erfahrung in der Rolle als Gutachter
Ihre Aufgaben sind
- Vorbereitung und Begutachtung der Antragsunterlagen
- Erstellung einer kurzen Vorabeinschätzung als Grundlage für die internen BesprechungenBe
- Teilnahme an internen Besprechungen der Gutachtergruppe
- Teilnahme an der Vor-Ort-Begehung
- Aktive Mitwirkung an der Erstellung eines Bewertungsberichtes
- Mitwirkung in einem möglichen Follow-Up-Prozess zur Kommentierung der im Bewertungsbericht bermerkten Schwächen und Potentiale des Begutachtungsgegenstandes
Bei den durch uns vermittelten Gutachtern stellen wir sicher, dass keine Umstände vorliegen, welche die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen könnten.
Natürlich berücksichtigen wir bei der Gutachterauswahl darüber hinaus auch Ihre spezifischen Anforderungen bzw. die Anforderung der jeweils angewendeten Kriterien. Beispielsweise die Anforderung von Systemakkreditierungsverfahren nach dem Regelwerk des Akkreditierungsrates, dass Gutachter Erfahrungen in der Hochschulleitungen vorweisen sollten.